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ÜBER UNS

Die Kanzlei ATA-Advocacia Tejo & Associados bietet nationale und internationale Rechtsberatung in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Mit einem Team von brasilianischen und ausländischen Anwälten hat Dr. Maria Marlinda Lima de Souza Tejo, Absolventin der Rechtsfakultät Cândido Mendes, mehrere Spezialisierungskurse in den Bereichen Strafrecht, Familienrecht, Steuern und internationales Recht.

Ein hochspezialisiertes Team

In unserem ständigen Personal haben wir spezialisierte Anwälte, von denen einige direkt im Ausland arbeiten. Wir haben auch einen Ökonomen und Berater, der sich auf die Unterstützung des Auslandsgeschäfts in Brasilien konzentriert.

Team von Fachleuten

Wir sind bereit, Ihre Anforderungen agil zu erfüllen und stets die effizienteste und schnellste Lösung für Ihre Fragen zu berücksichtigen.

Joycemar Tejo

Fachanwalt für

Öffentliches Recht

Foto Maria Marlinda

Maria Marlinda Tejo

Direktion Fachanwältin für

Internationales Recht Ziviles Prozessrecht, Zivil- und Strafrecht


Bernhard Ruidisch

Munique

Advocacy-Vertreter in Europa

Robert Vogel

Ökonom, Administration

Berater für internationale Angelegenheiten

Rechtsgebiete / Sonderleistungen

  • Internationales Recht

    Daueraufenthalt, Ausweisung, Auslieferung,Abfassung internationaler Verträge, Unternehmensgründung, Vergleiche; Scheidung, Unterhalt
    Ausländisches und internationales Zivilrecht, im Sammelbegriff INTERNATIONALES PRIVATRECHT zusammengefasst, hat sich den vergangenen Jahren, bedingt durch unaufhaltsame Globalisierung, die Fragen aufwirft wie:
    ist brasilianisches oder ausländisches Recht anzuwenden, ist eine nationale, ausländische oder internationale Gerichtsbarkeit zuständig, sind Gesetze einer bestimmten Rechtsordnung zulässig, ist Vollstreckung im Ausland möglich,

    Zu einem der interessantesten Schwerpunkte der Arbeit unserer Kanzlei entwickelt. Mehr und mehr setzen wir internationale rechtliche Spielräume als Instrumente bei der Gestaltung von nach allen Seiten abgesicherten Verträgen vor allem der Bereiche
    Handels- und Wirtschaftsrecht, Umweltschutz, Kauf- und Werkvertragsrecht, Lizenzvergabe, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertriebsvereinbarungen, Ehe- und Erbverträge ein.

  • Firmengründung,Handelsverträge incl. Partnerschaften, Eintreibung von Forderungen,Konkursabwicklung, Vergleiche u. a.
    Die Kanzlei ATA - Advocacia Tejo & Associsados offeriert ausländischen Unternehmen vor allem juristische Beratung, aber auch praktische Hilfe bei allen Aktionen, die im Zusammenhang mit geplanter Firmengründung oder der Installation einer Filiale in Brasilien stehen. Berücksichtigt werden hierbei selbstverständlich umweltschutz- und arbeitsrechtliche sowie steuerrechtliche Belange. Wollen Sie Kontakt zu uns herstellen, senden Sie uns eine e-mail oder klicken Sie hier ; wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

  • Nachlassregelung Trennung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltsregelung, feste
    Beziehung.
    Ein weiter Begriff, der sehr unterschiedliche und vielfältige Aufgaben für unsere hier engagierten Anwälte beinhaltet wie:
    Verträge
    Zur Regelung des Zusammenlebens in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ebenso wie die rechtlich optimale Gestaltung der Ehe. Variantenreich und unterschiedlich wie die Menschen selbst, können die Ziele vertraglicher Regelung sein. Aspekte der finanziellen Absicherung und der Schutz bestimmter Vermögenswerte (z. B. eines Unternehmens) werden hier ebenso berührt wie erbrechtliche, steuerrechtliche und haftungsrechtliche Fragen. Besonders wichtig ist das Schaffen von Klarheit bei internationalrechtlichen Bezügen in gemischt nationalen Ehen über das anwendbare Recht. Denn auch ein brasilianisches Gericht kann ausländisches Recht anerkennen und anwenden.
    Scheidung Haben sich die Partner endgültig auseinander gelebt, ist eine weitere Aufgabe die Durchführung der Scheidung. Wenn sich die Ehegatten über die wesentlichsten finanziellen Fragen einig und Kinder nicht vorhanden sind, kann eine Scheidung recht unkompliziert und kostengünstig verlaufen, da ein weiterer Anwalt in aller Regel nicht erforderlich ist. Überwiegen jedoch Zorn und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe, sind Streit um Kinder, Unterhalt und Vermögen unvermeidlich. Auch in einem solchen Fall gilt, Recht und Gesetz so nüchtern und sachlich wie irgend möglich walten zu lassen. Hier eine gegliederte Auswahl der Tätigkeitsschwerpunkte, die den Arbeitsalltag unserer Kanzlei bestimmen:
    1. Einvernehmliche juristische Trennung
    2. Scheidung
    3. Annullierung der Ehe
    4. Unterhalt
    5. Sorgerecht
    6. Vormundschaft
    7. Feststellung der Vaterschaft
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  • Verträge (verfassen/prüfen) Besitzstandsregelung, Embargos, u. a..
    1. Abfassung nach allen Seiten hin abgesicherter Verträge
    2. Auflösung von Verträgen
    3. Gerichtliche und außergerichtliche Eintreibung von Forderungen
    4. Wiedereinsetzung in das Besitzrecht
    5. Erbschaft


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  • BTM-Gesetz, Vorläufige Freilassung, Habeaskorpusakte,Verbrechen gegen das nationale Finanzsystem u.a
    1. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
    2. Raub und Diebstahl
    3. Betrug
    4. Vergehen gegen das nationale Finanzsystem
    5. Provisorische Haftentlassung
    6. Durchsetzung bedingter Haftentlassung
    7. Durchsetzung von Hafterleichterungen
    Dr. M. Marlinda L. de S. Tejo ist zudem befähigt und erfolgreich erfahren, in besonders schweren Fällen als Verteidigerin vor dem Schwurgericht zu agieren.
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  • Der Spielegel online berichtet am 27.12.2011: "Brasilien hat Großbritannien als sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt überholt - und nimmt schon Kurs auf den fünften Platz. Finanzminister Guido Mantega rechnet damit, bald auch Frankreich hinter sich zu lassen, danach sei Deutschland im Visier…"
    "Brasilien hat Großbritannien als sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt überholt - und nimmt schon Kurs auf den fünften Platz. Finanzminister Die Erkenntnis des raschen und gesunden Wachstums der brasilianischen Wirtschaft hat sich allerdings schon längst vor Ende 2011 verbreitet und spiegelt sich in der Tatsache wider, dass bereits seit Anfang 2010 bei unserer Kanzlei - nicht nur aus Europa, sondern weltweit - Anfragen nach den Voraussetzungen für die Gründung von Firmen eingehen und die Anzahl dieser Art von Anfragen seither von Monat zu Monat zunimmt. Wir können mittlerweile dafür garantieren, die Gründung einer Firma innerhalb des Zeitrahmens von 30 bis maximal 45 Tagen zu realisieren.
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  • Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, ständig in Brasilien leben wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie im ersten Schritt, welche gesetzlichen Voraussetzungen in Ihrem speziellen Fall erfüllt sein müssen, die Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen und unterstützen Sie im zweiten auf Wunsch aktiv vor Ort bei den zuständigen Behörden.
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  • Halsabschneiderisch hohe Zinsen hiesiger Banken sind Hauptursache, die Expansion von grundsätzlich interessanten und wirtschaftlich gesunden kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern. Wir sind seit Jahren damit befasst, Firmen dieser mittels spezifischer Markforschung Art ausfindig zu machen und Kontakt zu investitionsbereiten (bislang hauptsächlich europäischen) Unternehmen zu vermitteln und anschließend die relevanten Verträge zu verfassen. Selbstverständlich verfügen wir auch Kenntnis über zahlreiche weitere Investitionsmöglichkeiten und deren vertraglicher Umsetzung.
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Kontakt

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